Mit Gestaltungsplänen die Entwicklung der Gemeinde steuern.

Mit der Ortsplanungsrevision wird die qualitative Entwicklung der Gemeinde über eine Gestaltungsplanflicht sichergestellt. Dieses Instrument ist wirksam, bedarf aber eines kompetenten und verlässlichen Gemeinderats.

Der Schwerzenbacher Gemeinderat berichtet auf seiner Website von der laufenden Ortsplanungsrevision. Diese «schafft den Rahmen, damit die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner darüber entscheiden können, wie die Gemeinde sich entwickeln kann. (…) Der kommunale Verkehrsrichtplan und die revidierte Bau- und Zonenordnung, sind unabdingbar, damit sich die Gemeinde in geordneten Bahnen über die nächsten 30 Jahre entwickelt. Die räumlichen und baulichen Qualitäten sowie die Anforderungen an die Wohnlichkeit werden über die Gestaltungsplanpflicht gesichert. Die baulichen Entwicklungen werden hauptsächlich rund um den Bahnhof Schwerzenbach stattfinden. Die übrigen Wohnquartiere bleiben weitgehend, der geschützte Ortskern gänzlich unangetastet.» 

Die Gestaltungsplanpflicht bedeutet, dass die Grundeigentümer vor Einreichung eines Baugesuchs einen Gestaltungsplan erarbeiten muss. Darin werden auf der Basis einen Richtprojektes für die Gemeinde wichtige Aspekte wie Erschliessung und Gestaltung des öffentlichen Raums situationsgerecht geregelt. Die Gestaltungsplanpflicht ist also ein wirksames Instrument, um die Qualität der privaten Projekte sicherzustellen. Für Gestaltungspläne, die den Rahmen der Bauordnung nicht überschreiten, ist der Gemeinderat zuständig. Über Projekte, welche über die Bauordnung hinausgehen entscheidet die Gemeindeversammlung. Hochhäuser zum Beispiel, kann der Gemeinderat nicht in eigener Kompetenz bewilligen. 

Bei der Erarbeitung des Gestaltungsplans braucht die Eigentümerschaft mit dem Gemeinderat einen kompetenten und verlässlichen Partner seitens der Gemeinde. Es gilt, die Entwicklungsabsichten der Grundeigentümer und jene der Gemeinde angemessen aufeinander abzustimmen. In Dialogen mit der Bauherrschaft muss der Gemeinderat die Gesamtentwicklung der Gemeinde im Auge behalten, und gleichzeitig ein für die Bauherrschaft und die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner ein nachhaltig interessantes Projekt ermöglichen. Gelingt dies, bauen wir die Standortattraktivität Schwerzenbachs weiter aus. 

Zugegeben – das ist ein anspruchsvoller Weg. Er ist jedoch genauso alternativlos. Ohne Revision der Bau- und Zonenordnung kann weiterhin gebaut werden. Der Gemeinderat muss dann Projekte bewilligen, auch wenn sie die bestehenden Normen „nur gerade so“ erfüllen. Und der Mehrwert für die ganze Gemeinde fraglich ist. Mit der BZO-Revision samt Gestaltungsplanpflicht für die Gebiete mit grossem Potenzial schaffen wir die Möglichkeit, wirkungsvoll auf die bauliche Entwicklung unserer Gemeinde Einfluss zu nehmen und Schwerzenbach auch für die kommenden Generationen lebenswert zu gestalten. 

Als Gemeindeschreiber habe ich solche Gestaltungsplanprozesse begleitet. Ich würde mich freuen, diese Erfahrungen für Schwerzenbach einzubringen. 

Martin Hermann – als Gemeindepräsident und Gemeinderat von Schwerzenbach